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Neue Bankkonten für die Einzahlung von Verbindlichkeiten aus Strafmandaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab dem 1. Januar 2016 gelten die neuen Bankkonten für die Einzahlung von Beträgen aus Geldbußen in Form von Strafmandaten, bei denen es sich um einen Teil des Einkommens des Staates handelt.

Gemäß der auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen veröffentlichten Information, wurde der Leiter des Ersten Finanzamtes in Opole ermächtigt, die Forderungen aus den Geldbußen in Form von Strafmandaten, bei denen es sich um einen Teil des Einkommens des Staates handelt, in ganz Polen zu erheben.

http://www.finanse.mf.gov.pl/pl/web/bip/ministerstwo-finansow/dla-mediow/informacje-prasowe/-/asset_publisher/6PxF/content/id/5134726 

 

Im Zusammenhang damit wurden dem Ersten Finanzamt in Opole, das für den Leiter dieses Amtes zuständig ist, zwei Arten der Bankkonten zugeordnet:

·         „MANDATY“- 47101000550201609009990000 (NBP O/O Bydgoszcz) - das Bankkonto für die durch Bestrafte vorzunehmenden Einzahlungen, die sich aus Geldbußen in Form von Strafmandaten ergeben und bei denen es sich um einen Teil des Einkommens des Staates handelt und
 

·         „MANDAT-JNG“ – 96101000550201609009980000 (NBP O/O Bydgoszcz) - das Bankkonto für die durch die Behörde, die ein Strafmandat ausgestellt hat, übergebenen Einzahlungen, die sich aus Geldbußen in Form von in bar zahlbaren Strafmandaten ergeben und bei denen es sich um einen Teil des Einkommens des Staates handelt.

Bei der Erteilung von Aufträgen in Electronic Banking Systemen bzw. Internet Banking Systemen ist das Erste Finanzamt in Opole und, dann, eins der oben genannten Konten und ein entsprechendes Steuerzahlungsformular, d.h. „MANDATY“ oder „MANDATY-JNG“ zu wählen.

Die oben genannten Einzahlungen auf die neuen Bankkontonummern können ab dem 1. Januar 2016 vorgenommen werden.

 

Categories:

SME and Corporates

Tags:

mBank, SME