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Neue Form der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen – Änderung ab dem 1. Januar 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Mai 2017, das die folgenden Gesetze ändert:

  • das Gesetz über das System der Sozialversicherungen,
  • das Arbeitsgesetzbuch, und
  • manche andere Gesetze,

wird die Form der Zahlung von Beiträgen für die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ab dem 1. Januar 2018 verändert.
 
Ab dem 1. Januar 2018 sind alle Zahlungen an die ZUS nicht mehr mittels der speziellen Eingabemaske für ZUS-Zahlungen, sondern in Form von einer einzelnen Inlandsüberweisung in PLN zu leisten. Die neuen Zahlungsaufträge an die ZUS werden auch im Rahmen von Massenzahlungen verfügbar sein.
 
Gemäß den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes wird die ZUS bis zum 31. Dezember 2017 jedem Beitragszahler eine neue, individuelle Kontonummer zuteilen, auf die die Beiträge zu überweisen sind. Jede dieser Kontonummern wird folgendermaßen aufgebaut:

https://www.mbank.pl/images/blog/nowa-forma-platnosci-skladek-do-zus-de.png
 
Quelle: http://www.zus.pl/documents/10182/24106/e-Sk%C5%82adka+-+proste+p%C5%82atno%C5%9Bci/e98a5580-c2e8-40a1-9566-10daa0c61473
 
 
Gleichzeitig möchten wir Ihnen mitteilen, dass die bisherige Zahlungsmethode für ZUS-Beiträge im Rahmen der Electronic-Banking-Systeme der mBank bis 20:00 Uhr am 29. Dezember 2017 verfügbar sein wird. 
 
Nach 20:00 Uhr am 29. Dezember 2017:

  • wird die Eingabemaske für Zahlungen an die ZUS in den Electronic-Banking-Systemen mBank CompanyNet und BRESOK (nach der Herstellung der Verbindung mit der Bank) nicht mehr zur Verfügung stehen, und
  • die mittels der speziellen Nachricht im Rahmen von Massenüberweisungen Plus gesendeten Zahlungen an die ZUS werden nicht mehr angenommen.

 
Ab dem 30. Dezember 2017 werden alle Beitragszahlungen an die ZUS mit Abwicklungsdatum im Jahre 2018 ausschließlich in Form von Inlandsüberweisungen auf die individuellen, den Beitragszahlern durch die ZUS zugeteilten Kontonummern angenommen.
 
Deswegen wird es bereits ab dem 14. Oktober 2017 nicht möglich sein, Zahlungsaufträge an die ZUS, deren Abwicklungsdatum später als der 29. Dezember 2017 ist, in der bisherigen Form in den Electronic-Banking-Systemen zu erteilen.
 
Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kundenbetreuer oder unserem Contact Center in Verbindung.
 

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