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Änderungen bezüglich der ZUS-Zahlungen in Form von SWIFT-Nachrichten MT101

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Mai 2017, das das Gesetz über das System der Sozialversicherungen sowie das Arbeitsgesetzbuch und manche andere Gesetze ändert, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Form der ZUS-Zahlungen ab dem 1. Januar 2018 geändert wird.
Gemäß den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes wird die ZUS jedem Beitragszahler bis zum 31. Dezember 2017 eine neue, individuelle Kontonummer zuteilen, auf die alle Beiträge zu überweisen sind – das sogenannte individuelle Beitragskonto.
Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Beiträge, unabhängig davon, um welchen Monat und welche Versicherung oder welchen Fond es sich handelt, in Form einer einzelnen Inlandsüberweisung in PLN auf das individuelle Beitragskonto überwiesen. Solche Überweisungen können ausschließlich von einem bei der mBank S.A. in PLN geführten Konto getätigt werden.
Die auf das Beitragskonto eingezahlten Mittel werden durch die ZUS entsprechend den jeweiligen Beiträgen verteilt und anschließend auf dem Konto des gegebenen Beitragszahlers verbucht.

Die Beitragszahler, die bis zum Ende 2017 keine Auskunft über ihre Beitragskontonummer erhalten, sollen sich mit einer ZUS-Zweigstelle oder mit dem Call Center unter der Nummer +48 22 560 16 00 in Verbindung setzen, um ihre Kontonummer zu bekommen.
Jede individuelle Kontonummer wird folgendermaßen aufgebaut:

Änderungen bezüglich der ZUS-Zahlungen in Form von SWIFT-Nachrichten MT101
Quelle: http://www.zus.pl/documents/10182/24106/e-Sk%C5%82adka+-+proste+p%C5%82atno%C5%9Bci/e98a5580-c2e8-40a1-9566-10daa0c61473

Gleichzeitig möchten wir Ihnen mitteilen, dass die bisherige Zahlungsmethode für ZUS-Beiträge in Form von SWIFT-Nachrichten MT101 bis 15:00 Uhr am 29. Dezember 2017 verfügbar sein wird.

Nach 15:00 Uhr am 29. Dezember 2017 werden die auf die bisherigen ZUS-Kontonummern überwiesenen Zahlungen, bei denen sich die Identifikationsdaten der Beiträge im Inhalt befinden, nicht mehr angenommen.

Ab dem 30. Dezember 2017 werden alle Beitragszahlungen an die ZUS mit Abwicklungsdatum im Jahre 2018 ausschließlich in Form von Inlandsüberweisungen auf die individuellen, den Beitragszahlern durch die ZUS zugeteilten Kontonummern angenommen.

Bitte beachten Sie, dass 15:00 Uhr bleibt die Cut-off Zeit für ZUS-Zahlungen in Form von SWIFT-Nachrichten MT101.

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung.

mBank S.A.

 

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SME and Corporates